Satzung
§ 1 Der Verein führt den Namen:
Manta-A-Club Südhessen e.V.
und hat seinen Sitz in 64584 Biebesheim.
§ 2 Der Verein bezweckt die gemeinsame Pflege der Pkw-Modelle Opel Manta-A und Opel Ascona-A, sowie die
Geselligkeit seiner Mitglieder.
§ 3 Mitglied kann werden, der einen Manta-A oder Ascona-A fährt, sowie dessen Lebensgefährte/in.
Der Eintritt in den Club kann nur schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheidet eine
Abstimmung der Vorstandsmitglieder.
§ 4 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluß. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt
durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluß beschließt die ordentliche Mitgliederver-
sammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
§ 5 Über Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder. Die
Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 50,-, der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit jährlich € 15,-.
§ 6 Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Auf Beschluß der Mitgliederversammlung
können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.
§ 7 Der Vorstand setzt sich aus 3 Personen zusammen:
Erster Vorsitzender und Kassenwart
Stellvertretender Vorsitzender Schriftführer
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit. Der Vorstand bleibt
solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er gibt sich
eine Geschäftsordnung.
§ 8 Die in den ersten 3 Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die
Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außer-
ordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand, mit Frist von einer Woche,
schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
§ 9 Über die Mitgliederversammlung ist eine, vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer,
oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
§ 10 1. Grundsätzlich gilt: Bei Abstimmungen jeder Art entscheidet die Mehrheit.
2. Clubsitzung ist jeden ersten Samstag im Monat um 20 Uhr. 3. Bei längeren Clubfahrten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
§ 11 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat
einzuberufenden, außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der an-
wesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und
über die Verwertung des verbleibenden Vermögens.
Die Vereinssatzung wurde so von den Mitglieder einstimmig angenommen.
Biebesheim, den 07.01.2001
Der Vorstand
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